Rechtsanwalt Rainer Froese als Gastredner beim Netzwerk Mittelstand, einem Netzwerk von Mitgliedern der IHK Köln.
Die Teilnehmer konnten kaum glauben, welche Informationen Rainer Froese, Fachanwalt für Insolvenzrecht, ihnen zu den vielfältigen Anfechtungsgründen des Insolvenzverwalters vorstellte.
Problempunkt: Insolvenzverwalter haben die Masse nach §§ 129 ff InsO durch Insolvenzanfechtung zu erhöhen
Risiko: Vereinnahmtes Geld kann – z.T. noch nach Jahren – über die Insolvenzanfechtung zur Masse gezogen werden
Die Informationen sind auf den Seiten der RA Froese & Partner nachzulesen.
Netzwerk Mittelstand: Verhalten vor oder bei Kundeninsolvenz