Personal
Risiken minimieren – juristisch wasserdicht handeln
Betriebsübergänge, Personalabbau, befristete Arbeitsverhältnisse – das Personalrecht wartet in vielen Betriebssituationen mit Fallstricken auf. Doch diese können mittelständische Arbeitgeber bereits im Vorfeld als solche erkennen und ausweichen. Unsere individuellen Beratungsleistungen unterstützen Sie bei diesem Vorhaben.
Dafür halten die Mittelstandsberater das gesamte Spektrum an Know-how für Ihre Personal-Belange bereit: zu Formvorschriften über rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten oder strategische Weichenstellungen für optimale Gestaltung von Arbeitsverhältnissen sowie zur Minimierung von resultierenden arbeitsrechtlichen Risiken.
Im Bereich Personal bringt sich Rechtsanwalt Christian Hein als erfahrener Wirtschafts-Jurist und Fachanwalt für Arbeitsrecht ein – mit seiner langjährigen Expertise in der Beratung mittelständiger Betriebe.
Kompetenzen RA Christian Hein
- Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Vorbereitung und Gestaltung von Abmahnungen
- Vorbereitung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen zur Vermeidung einer Kündigung, verbunden mit einer risikoreichen Kündigungsschutzklage
- Unterstützung des Arbeitgebers bei Gesprächen mit Arbeitnehmern, Betriebsräten, Behörden (z. B. Integrationsamt, Jobcenter, etc.)
- bundesweite Vertretung vor dem Arbeits-, Landesarbeits- und Bundesarbeitsgericht
- Vorbereitung und Umsetzung von Personalabbau (betriebsbedingte Kündigung)
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
Netzwerk-Vorteile für Mittelstandsunternehmen
In Zeiten von Personalabbau durch Sanierung, Insolvenz oder Betriebsübergänge sichert Ihnen die Zusammenarbeit mit unseren verschiedenen Fachberatern– inklusive arbeits- und gesellschaftsrechtlicher Expertise – das umfassende Know-how, das Sie als Unternehmen des Mittelstands benötigen.